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Ihre Möglichkeit zur beruflichen Selbstverwirklichung

Es besteht die Möglichkeit der Ausbildung im Handwerk zum Tischler oder in der Industrie zum Holzmechaniker. Die Ausbildung des Holzmechanikers verläuft ähnlich einer Tischlerlehre.

In Deutschland durchläuft die angehende Tischlerin oder der angehende Tischler eine dreijährige Berufsausbildung, wovon das erste Jahr als Berufsausbildungsjahr beziehungsweise Berufsgrundschuljahr (BGJ) im Vollzeitunterricht an Berufsschulen stattfinden kann. Im Berufsgrundbildungsjahr findet sowohl eine theoretische wie auch praktische Ausbildung (Fachpraxisunterricht in der Werkstatt der Berufsschule) statt. Im Fachpraxisunterricht werden vor allem Grundfertigkeiten im Umgang mit Handwerkzeugen anhand der Techniken der Holzverbindungen (Zinken, Nut und Feder, Dübeln, Überplatten) vermittelt. Das Suchen des Ausbildungsplatzes findet dann oft erst während des Berufsgrundbildungsjahres statt.

Zumindest das zweite und dritte Ausbildungsjahr wird in einer Tischlerei absolviert. Einen Tag in der Woche oder in Blockform einige Wochen pro Jahr findet ein Berufsschulbesuch statt. Innerhalb der Lehrzeit finden Kurse zur Oberflächenbehandlung („TSO 1 und 2, nur regional), ein Lehrgang für die Handwerkszeuge, und Maschinenlehrgänge („TSM1, 2 und 3“) statt.

Die Ausbildung endet mit der Gesellenprüfung und im positiven Fall mit der Aushändigung eines Gesellenbrieges. Die Prüfung enthält neben dem theoretischen Teil und unter Aufsicht erstellten Arbeitsproben auch das eigenständige Entwerfen und Anfertigen eines Gesellenstücks. Das kann ein Einzelmöbels, Teil einer Inneneinrichtung oder eines Bauteiles (Fenster, Tür oder Treppe) sein. Je nach dem Schwerpunkt in der Ausbildung kann der angehende Bau- und Möbeltischler nach Absprache selber wählen, was gebaut wird.